Gebäudeservice aus Bielefeld · für OWL & Umgebung

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Gebäudeservice aus Bielefeld für OWL & Umgebung

Winterdienst Wenn es glatt wird, sind Ihre Wege frei und dokumentiert

Schnee in der Nacht, Glatteis am Morgen – und die Frage, wer heute räumt. Mit einem Winterdienst-Saisonvertrag übernehmen wir das Räumen und Streuen Ihrer Gehwege, Zugänge und Parkflächen im vereinbarten Umfang und dokumentieren jeden Einsatz.

  • Räumen und Streuen nach Vertrag
  • Gehwege, Zugänge, Parkflächen
  • Einsätze werden dokumentiert
  • Saisonvertrag mit festem Ansprechpartner

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Gebäudedienste
aus einer Hand

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für Ihr Objekt

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Städte in OWL
& Umgebung

Winterdienst

Keine Sorge mehr um Schnee, Eis und die Räumpflicht

Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, hat im Winter eine Aufgabe, die sich nicht verschieben lässt. Kommunale Satzungen verpflichten Eigentümer in der Regel, Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen, und oft wird diese Pflicht auf Mieter oder Dienstleister übertragen. Bleibt ein Zugang vereist, drohen Stürze und unangenehme Haftungsfragen. Gleichzeitig ist niemand gern darauf angewiesen, dass ein Bewohner vor der Arbeit noch zur Schaufel greift.

Mit unserem Winterdienst geben Sie diese Aufgabe ab. Wir räumen Schnee und bekämpfen Glätte auf Gehwegen, Hauszugängen, Parkflächen und Zufahrten – genau auf den Flächen, die im Vertrag festgelegt sind. Welche Zeiten und Pflichten gelten, richtet sich nach der örtlichen Satzung und unserer vertraglichen Vereinbarung. Jeder Einsatz wird dokumentiert. So können Sie oder Ihre Verwaltung nachvollziehen, wann geräumt und gestreut wurde, falls es später Rückfragen gibt.

Unser Winterdienst richtet sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbeobjekte, Praxen und Einzelhandel. Wir arbeiten mit Saisonverträgen, damit vor dem ersten Schnee klar ist, welche Flächen betreut werden und wer Ansprechpartner ist. Besonders praktisch wird es, wenn Sie ohnehin Gartenpflege, Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung bei uns beauftragen: Dann kennt unser Team das Objekt bereits, und Sie haben das ganze Jahr über eine Stelle für Ihr Grundstück.

  • Gehwege am Grundstück – Öffentliche Gehwegflächen vor Ihrem Objekt im Umfang räumen und streuen, der sich aus Satzung und Vertrag ergibt.

  • Hauszugänge und Eingänge – Wege von der Straße bis zur Haustür, Treppenstufen im Außenbereich und Eingangsflächen begehbar halten.

  • Parkflächen und Zufahrten – Stellplätze, Kundenparkplätze und Zufahrten von Schnee befreien und abstumpfen, soweit sie im Vertrag enthalten sind.

  • Glättebekämpfung – Bei Eis und überfrierender Nässe streuen, damit Bewohner, Mitarbeitende und Kunden sicherer unterwegs sind.

  • Dokumentation der Einsätze – Jeder Einsatz wird festgehalten, damit Sie im Nachhinein belegen können, wann geräumt und gestreut wurde.

  • Übernahme der Räumpflicht – Die Räum- und Streupflicht übernehmen wir im vertraglich vereinbarten Umfang und entsprechend der örtlichen Satzung.

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Warum Stellar

Warum Verwalter und Gewerbe ihren Winterdienst Stellar übertragen

Winterdienst ist Vertrauenssache: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass geräumt wird, auch wenn Sie selbst nicht nachsehen. Deshalb regeln wir vor der Saison verbindlich, welche Flächen betreut werden, und dokumentieren jeden Einsatz. Wir arbeiten mit eigenem Team und fester Einsatzplanung. Ihr Ansprechpartner kennt Ihr Objekt und ist bei Fragen direkt für Sie da, ohne lange Wege.

  • Klare Flächen im VertragVor dem Winter steht fest, welche Wege, Zugänge und Parkflächen wir räumen und streuen.

  • Nachweis für jeden EinsatzDie Dokumentation schafft Klarheit für Verwaltung, Eigentümer und bei späteren Rückfragen.

  • Eigenes Team, feste PlanungObjekte werden in eine Einsatzplanung aufgenommen, statt bei Schneefall spontan organisiert zu werden.

  • Ganzjährig ein AnsprechpartnerIm Sommer Gartenpflege, im Winter Räumdienst – auf Wunsch aus einer Hand für Ihr Objekt.

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Schneeräumung mit dem Radlader auf einer Hoffläche

Stellar GebäudeservicesWinterdienst

Leistungsumfang

Leistungsumfang des Winterdienstes im Detail

Welche Flächen wir betreuen und welche Pflichten wir übernehmen, legen wir im Saisonvertrag fest. Typischerweise gehören diese Leistungen dazu.

Schneeräumung auf Gehwegen

Gehwegflächen am Grundstück in der Breite und dem Umfang von Schnee befreien, die sich aus der örtlichen Satzung und dem Vertrag ergeben.

Streuen bei Glätte

Bei Eisglätte und Reifglätte abstumpfende oder auftauende Streumittel ausbringen, soweit sie nach örtlichen Vorgaben zulässig und vertraglich vereinbart sind.

Hauseingänge und Außentreppen

Zuwege zur Haustür, Außentreppen, Rampen und Eingangspodeste räumen und streuen, damit Bewohner und Besucher das Gebäude sicherer erreichen.

Parkplätze und Stellflächen

Kunden- und Mitarbeiterparkplätze sowie Stellflächen von Wohnanlagen räumen und abstumpfen, je nach Größe und Vereinbarung im Vertrag.

Zufahrten und Durchgänge

Grundstückszufahrten, Hofdurchfahrten und Wege zu Müllplätzen oder Nebeneingängen befahrbar und begehbar halten, soweit sie zum Auftrag gehören.

Einsatzdokumentation

Einsätze mit Datum und durchgeführten Arbeiten festhalten, damit Verwaltung und Eigentümer den Winterdienst im Nachhinein nachvollziehen können.

Übernahme der Räum- und Streupflicht

Die Räum- und Streupflicht des Eigentümers übernehmen wir nach vertraglicher Vereinbarung und entsprechend der geltenden örtlichen Satzung.

Saisonvertrag

Ein Vertrag für die gesamte Wintersaison regelt Flächen, Leistungen und Ansprechpartner, sodass Sie nicht bei jedem Schneefall neu organisieren müssen.

So einfach geht's

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. 1

    Flächen benennen

    Sie teilen uns mit, welches Objekt betreut werden soll und welche Gehwege, Zugänge und Parkflächen dazugehören.

  2. 2

    Objekt vor der Saison ansehen

    Nach Absprache besichtigen wir das Grundstück, markieren die Räumflächen im Plan und klären Besonderheiten wie Stufen oder Gefälle.

  3. 3

    Saisonvertrag abschließen

    Im Vertrag stehen Flächen, Leistungen und die übernommenen Pflichten nach örtlicher Satzung, bevor der erste Schnee fällt.

  4. 4

    Räumen, streuen, festhalten

    Bei Schnee und Glätte rückt unser Team im vereinbarten Rahmen aus und dokumentiert jeden Einsatz für Sie.

Darauf können Sie sich verlassen

Woran Sie einen sorgfältigen Winterdienst erkennen

Vertraglich klar geregelt

Welche Flächen, welche Leistungen und welche Pflichten übernommen werden, steht schriftlich fest und ist nicht Auslegungssache.

Einsätze nachweisbar

Die Dokumentation der Räum- und Streueinsätze hilft Ihnen bei Rückfragen von Mietern, Versicherern oder Behörden.

Vor dem Winter vorbereitet

Objekte, Räumflächen und Besonderheiten sind vor Saisonbeginn bekannt, damit bei Schneefall nichts improvisiert werden muss.

Rücksicht auf Flächen

Streumittel und Vorgehen stimmen wir auf Pflaster, Stufen und angrenzende Grünflächen ab, soweit die Vorgaben das erlauben.

Einblicke

Eindrücke aus unseren Leistungsbereichen

Lizenzfreie Beispielbilder – echte Projektfotos folgen.

Einsatzgebiete

Winterdienst in Bielefeld und OWL

Unser Standort: Bielefeld

Wir kommen aus Bielefeld und übernehmen den Winterdienst für Objekte in der Region OWL und darüber hinaus: in Bad Oeynhausen, Minden, Löhne und Herford ebenso wie in Paderborn, Halle (Westf.) und Gütersloh, dazu in Dortmund und Osnabrück. Weil jede Kommune eigene Regeln zur Räum- und Streupflicht hat, berücksichtigen wir die jeweils geltende Satzung bei der Vertragsgestaltung.

Ihr Ort ist nicht dabei?

Fragen Sie trotzdem an. Wir prüfen gerne, ob wir Ihr Objekt im Umland zuverlässig einplanen können – Sie erhalten in jedem Fall eine ehrliche Rückmeldung.

Kosten & Angebot

Was kostet ein Winterdienst?

Winterdienst wird in der Regel als Saisonvertrag vereinbart. Wie hoch der Aufwand ist, hängt vor allem von Größe und Art der Flächen ab, die wir räumen und streuen sollen, und davon, welche Pflichten wir übernehmen. Ein kurzer Hauszugang ist anders zu kalkulieren als ein Kundenparkplatz. Das kostenlose, unverbindliche Angebot für die ganze Saison erstellen wir nach einer Besichtigung.

Größe der Räumflächen

Länge der Gehwege, Anzahl der Zugänge und die Fläche von Parkplätzen bestimmen den Aufwand je Einsatz.

Art der Flächen

Außentreppen, Rampen, Gefälle oder enge Durchgänge erfordern mehr Handarbeit als gerade, offene Gehwegflächen.

Übernommene Pflichten

Ob wir die Räum- und Streupflicht vollständig übernehmen oder nur einzelne Flächen betreuen, prägt den Vertragsumfang.

Nutzung des Objekts

Ein Geschäft mit Kundenverkehr oder eine Praxis stellt andere Anforderungen an die Einsatzplanung als ein ruhiges Wohnhaus.

Planen Sie den Winterdienst möglichst vor Beginn der kalten Jahreszeit, damit Ihr Objekt rechtzeitig in die Einsatzplanung aufgenommen wird.

Bewertungen

Was unsere Kunden über uns sagen

Stimmen von Hausverwaltungen, Unternehmen und Eigentümern aus der Region.

Kundenbewertungen
wird nach Übergabe des Embed-Codes hier angezeigt.

Häufige Fragen

Winterdienst – Ihre Fragen, klar beantwortet

Kann ich meine Räum- und Streupflicht an Sie übertragen?

Ja, das ist über einen Winterdienstvertrag möglich. Welche Pflichten wir übernehmen und für welche Flächen, halten wir schriftlich fest. Maßgeblich sind die örtliche Satzung Ihrer Kommune und unsere vertragliche Vereinbarung. Bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir zusätzlich eine fachkundige Beratung.

Zu welchen Zeiten räumen Sie?

Die Zeiten, in denen geräumt und gestreut sein muss, legt die jeweilige örtliche Satzung fest, und sie unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wir planen unsere Einsätze auf dieser Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung für Ihr Objekt.

Wie wird der Winterdienst dokumentiert?

Wir halten die Einsätze mit Datum und den durchgeführten Arbeiten fest. So können Sie oder Ihre Hausverwaltung nachvollziehen, wann geräumt und gestreut wurde. Das ist hilfreich, wenn es nach einem Sturz oder bei Rückfragen von Mietern um den Nachweis geht.

Welche Flächen gehören typischerweise zum Winterdienst?

Meist Gehwege entlang des Grundstücks, Zugänge zur Haustür, Außentreppen, Parkflächen und Zufahrten. Welche Flächen bei Ihnen dazugehören, legen wir bei der Besichtigung fest und tragen sie verbindlich in den Vertrag ein.

Welche Streumittel verwenden Sie?

Das hängt von den Vorgaben Ihrer Kommune und von den Flächen ab. Viele Satzungen schränken den Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen ein und bevorzugen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Wir richten uns nach den örtlichen Regeln und stimmen das mit Ihnen ab.

Kann ich den Winterdienst auch nur einmalig buchen?

Winterdienst funktioniert am verlässlichsten als Saisonvertrag, weil Flächen und Einsatzplanung vor dem ersten Schnee feststehen müssen. Spontane Einzelaufträge bei Schneefall können wir meist nicht zusagen, da vertraglich betreute Objekte in der Planung Vorrang haben.

Bis wann sollte der Winterdienst beauftragt werden?

Idealerweise im Herbst, bevor die ersten Frostnächte kommen. Dann bleibt genug Zeit für Besichtigung, Angebot und Vertrag, und Ihr Objekt ist rechtzeitig in unserer Einsatzplanung. Auch später sprechen wir gern mit Ihnen, sofern noch Kapazitäten frei sind.

Kostenlos & unverbindlich

Sichern Sie sich Ihren Winterdienst für die Saison

Nennen Sie uns Objekt und Räumflächen. Wir sehen uns das Grundstück an und erstellen Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot für den Winterdienst-Saisonvertrag.

  • Persönliche Rückmeldung – kein Callcenter
  • Keine Vertragsbindung durch die Anfrage
  • Klare Absprachen vor dem ersten Einsatz
  • Fragen? Wir rufen Sie gern zurück

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