
Entrümpelung
Keller, Dachböden, Wohnungen und Gewerbeflächen räumen – inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe.
Mehr erfahrenGebäudeservice aus Bielefeld für OWL & Umgebung
Schnee in der Nacht, Glatteis am Morgen – und die Frage, wer heute räumt. Mit einem Winterdienst-Saisonvertrag übernehmen wir das Räumen und Streuen Ihrer Gehwege, Zugänge und Parkflächen im vereinbarten Umfang und dokumentieren jeden Einsatz.
Senad MetaGeschäftsführer · Ihr direkter Ansprechpartner
0521 787 973 76Kurz ausfüllen – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück.
Winterdienst
Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, hat im Winter eine Aufgabe, die sich nicht verschieben lässt. Kommunale Satzungen verpflichten Eigentümer in der Regel, Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen, und oft wird diese Pflicht auf Mieter oder Dienstleister übertragen. Bleibt ein Zugang vereist, drohen Stürze und unangenehme Haftungsfragen. Gleichzeitig ist niemand gern darauf angewiesen, dass ein Bewohner vor der Arbeit noch zur Schaufel greift.
Mit unserem Winterdienst geben Sie diese Aufgabe ab. Wir räumen Schnee und bekämpfen Glätte auf Gehwegen, Hauszugängen, Parkflächen und Zufahrten – genau auf den Flächen, die im Vertrag festgelegt sind. Welche Zeiten und Pflichten gelten, richtet sich nach der örtlichen Satzung und unserer vertraglichen Vereinbarung. Jeder Einsatz wird dokumentiert. So können Sie oder Ihre Verwaltung nachvollziehen, wann geräumt und gestreut wurde, falls es später Rückfragen gibt.
Unser Winterdienst richtet sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbeobjekte, Praxen und Einzelhandel. Wir arbeiten mit Saisonverträgen, damit vor dem ersten Schnee klar ist, welche Flächen betreut werden und wer Ansprechpartner ist. Besonders praktisch wird es, wenn Sie ohnehin Gartenpflege, Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung bei uns beauftragen: Dann kennt unser Team das Objekt bereits, und Sie haben das ganze Jahr über eine Stelle für Ihr Grundstück.
Gehwege am Grundstück – Öffentliche Gehwegflächen vor Ihrem Objekt im Umfang räumen und streuen, der sich aus Satzung und Vertrag ergibt.
Hauszugänge und Eingänge – Wege von der Straße bis zur Haustür, Treppenstufen im Außenbereich und Eingangsflächen begehbar halten.
Parkflächen und Zufahrten – Stellplätze, Kundenparkplätze und Zufahrten von Schnee befreien und abstumpfen, soweit sie im Vertrag enthalten sind.
Glättebekämpfung – Bei Eis und überfrierender Nässe streuen, damit Bewohner, Mitarbeitende und Kunden sicherer unterwegs sind.
Dokumentation der Einsätze – Jeder Einsatz wird festgehalten, damit Sie im Nachhinein belegen können, wann geräumt und gestreut wurde.
Übernahme der Räumpflicht – Die Räum- und Streupflicht übernehmen wir im vertraglich vereinbarten Umfang und entsprechend der örtlichen Satzung.
Sie suchen Winterdienst in Ihrer Stadt? Zu den Einsatzgebieten · Kosten & Angebot
Warum Stellar
Winterdienst ist Vertrauenssache: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass geräumt wird, auch wenn Sie selbst nicht nachsehen. Deshalb regeln wir vor der Saison verbindlich, welche Flächen betreut werden, und dokumentieren jeden Einsatz. Wir arbeiten mit eigenem Team und fester Einsatzplanung. Ihr Ansprechpartner kennt Ihr Objekt und ist bei Fragen direkt für Sie da, ohne lange Wege.
Klare Flächen im VertragVor dem Winter steht fest, welche Wege, Zugänge und Parkflächen wir räumen und streuen.
Nachweis für jeden EinsatzDie Dokumentation schafft Klarheit für Verwaltung, Eigentümer und bei späteren Rückfragen.
Eigenes Team, feste PlanungObjekte werden in eine Einsatzplanung aufgenommen, statt bei Schneefall spontan organisiert zu werden.
Ganzjährig ein AnsprechpartnerIm Sommer Gartenpflege, im Winter Räumdienst – auf Wunsch aus einer Hand für Ihr Objekt.
Stellar GebäudeservicesWinterdienst
Weitere Leistungen
Kombinieren Sie Leistungen – mit einem Ansprechpartner und abgestimmten Einsatzzeiten.

Keller, Dachböden, Wohnungen und Gewerbeflächen räumen – inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe.
Mehr erfahren
Abholung von Sperrmüll, Möbeln, Elektrogeräten und Grünschnitt – herausgetragen und fachgerecht entsorgt.
Mehr erfahren
Regelmäßige Reinigung im festen Turnus – für Büros, Praxen, Gewerbe und Wohnanlagen.
Mehr erfahren
Das Komplettpaket für Ihr Objekt: Innen, Glas, Treppenhaus, Außenbereich – koordiniert aus einer Hand.
Mehr erfahren
Saubere Arbeitsplätze, Teeküchen und Empfangsbereiche – ohne Störung Ihres Arbeitsalltags.
Mehr erfahren
Treppen, Eingang, Briefkästen und Aufzug im festen Turnus – mit Reinigungsplan als Nachweis.
Mehr erfahren
Kontrollgänge, Mülltonnen-Service und kleinere Arbeiten – ein fester Kümmerer für Ihr Objekt.
Mehr erfahren
Fenster, Glastüren, Trennwände und Schaufenster – streifenfrei gereinigt, einmalig oder im Intervall.
Mehr erfahrenAußerdem: Grundreinigung · Sonderreinigung · Baureinigung · Industriereinigung · Garten- & Außenanlagenpflege
Leistungsumfang
Welche Flächen wir betreuen und welche Pflichten wir übernehmen, legen wir im Saisonvertrag fest. Typischerweise gehören diese Leistungen dazu.
Gehwegflächen am Grundstück in der Breite und dem Umfang von Schnee befreien, die sich aus der örtlichen Satzung und dem Vertrag ergeben.
Bei Eisglätte und Reifglätte abstumpfende oder auftauende Streumittel ausbringen, soweit sie nach örtlichen Vorgaben zulässig und vertraglich vereinbart sind.
Zuwege zur Haustür, Außentreppen, Rampen und Eingangspodeste räumen und streuen, damit Bewohner und Besucher das Gebäude sicherer erreichen.
Kunden- und Mitarbeiterparkplätze sowie Stellflächen von Wohnanlagen räumen und abstumpfen, je nach Größe und Vereinbarung im Vertrag.
Grundstückszufahrten, Hofdurchfahrten und Wege zu Müllplätzen oder Nebeneingängen befahrbar und begehbar halten, soweit sie zum Auftrag gehören.
Einsätze mit Datum und durchgeführten Arbeiten festhalten, damit Verwaltung und Eigentümer den Winterdienst im Nachhinein nachvollziehen können.
Die Räum- und Streupflicht des Eigentümers übernehmen wir nach vertraglicher Vereinbarung und entsprechend der geltenden örtlichen Satzung.
Ein Vertrag für die gesamte Wintersaison regelt Flächen, Leistungen und Ansprechpartner, sodass Sie nicht bei jedem Schneefall neu organisieren müssen.
So einfach geht's
Sie teilen uns mit, welches Objekt betreut werden soll und welche Gehwege, Zugänge und Parkflächen dazugehören.
Nach Absprache besichtigen wir das Grundstück, markieren die Räumflächen im Plan und klären Besonderheiten wie Stufen oder Gefälle.
Im Vertrag stehen Flächen, Leistungen und die übernommenen Pflichten nach örtlicher Satzung, bevor der erste Schnee fällt.
Bei Schnee und Glätte rückt unser Team im vereinbarten Rahmen aus und dokumentiert jeden Einsatz für Sie.
Darauf können Sie sich verlassen
Welche Flächen, welche Leistungen und welche Pflichten übernommen werden, steht schriftlich fest und ist nicht Auslegungssache.
Die Dokumentation der Räum- und Streueinsätze hilft Ihnen bei Rückfragen von Mietern, Versicherern oder Behörden.
Objekte, Räumflächen und Besonderheiten sind vor Saisonbeginn bekannt, damit bei Schneefall nichts improvisiert werden muss.
Streumittel und Vorgehen stimmen wir auf Pflaster, Stufen und angrenzende Grünflächen ab, soweit die Vorgaben das erlauben.
Einblicke
Lizenzfreie Beispielbilder – echte Projektfotos folgen.








Einsatzgebiete
Wir kommen aus Bielefeld und übernehmen den Winterdienst für Objekte in der Region OWL und darüber hinaus: in Bad Oeynhausen, Minden, Löhne und Herford ebenso wie in Paderborn, Halle (Westf.) und Gütersloh, dazu in Dortmund und Osnabrück. Weil jede Kommune eigene Regeln zur Räum- und Streupflicht hat, berücksichtigen wir die jeweils geltende Satzung bei der Vertragsgestaltung.
Fragen Sie trotzdem an. Wir prüfen gerne, ob wir Ihr Objekt im Umland zuverlässig einplanen können – Sie erhalten in jedem Fall eine ehrliche Rückmeldung.
Kosten & Angebot
Winterdienst wird in der Regel als Saisonvertrag vereinbart. Wie hoch der Aufwand ist, hängt vor allem von Größe und Art der Flächen ab, die wir räumen und streuen sollen, und davon, welche Pflichten wir übernehmen. Ein kurzer Hauszugang ist anders zu kalkulieren als ein Kundenparkplatz. Das kostenlose, unverbindliche Angebot für die ganze Saison erstellen wir nach einer Besichtigung.
Länge der Gehwege, Anzahl der Zugänge und die Fläche von Parkplätzen bestimmen den Aufwand je Einsatz.
Außentreppen, Rampen, Gefälle oder enge Durchgänge erfordern mehr Handarbeit als gerade, offene Gehwegflächen.
Ob wir die Räum- und Streupflicht vollständig übernehmen oder nur einzelne Flächen betreuen, prägt den Vertragsumfang.
Ein Geschäft mit Kundenverkehr oder eine Praxis stellt andere Anforderungen an die Einsatzplanung als ein ruhiges Wohnhaus.
Planen Sie den Winterdienst möglichst vor Beginn der kalten Jahreszeit, damit Ihr Objekt rechtzeitig in die Einsatzplanung aufgenommen wird.
Bewertungen
Stimmen von Hausverwaltungen, Unternehmen und Eigentümern aus der Region.
Häufige Fragen
Ja, das ist über einen Winterdienstvertrag möglich. Welche Pflichten wir übernehmen und für welche Flächen, halten wir schriftlich fest. Maßgeblich sind die örtliche Satzung Ihrer Kommune und unsere vertragliche Vereinbarung. Bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir zusätzlich eine fachkundige Beratung.
Die Zeiten, in denen geräumt und gestreut sein muss, legt die jeweilige örtliche Satzung fest, und sie unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wir planen unsere Einsätze auf dieser Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung für Ihr Objekt.
Wir halten die Einsätze mit Datum und den durchgeführten Arbeiten fest. So können Sie oder Ihre Hausverwaltung nachvollziehen, wann geräumt und gestreut wurde. Das ist hilfreich, wenn es nach einem Sturz oder bei Rückfragen von Mietern um den Nachweis geht.
Meist Gehwege entlang des Grundstücks, Zugänge zur Haustür, Außentreppen, Parkflächen und Zufahrten. Welche Flächen bei Ihnen dazugehören, legen wir bei der Besichtigung fest und tragen sie verbindlich in den Vertrag ein.
Das hängt von den Vorgaben Ihrer Kommune und von den Flächen ab. Viele Satzungen schränken den Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen ein und bevorzugen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Wir richten uns nach den örtlichen Regeln und stimmen das mit Ihnen ab.
Winterdienst funktioniert am verlässlichsten als Saisonvertrag, weil Flächen und Einsatzplanung vor dem ersten Schnee feststehen müssen. Spontane Einzelaufträge bei Schneefall können wir meist nicht zusagen, da vertraglich betreute Objekte in der Planung Vorrang haben.
Idealerweise im Herbst, bevor die ersten Frostnächte kommen. Dann bleibt genug Zeit für Besichtigung, Angebot und Vertrag, und Ihr Objekt ist rechtzeitig in unserer Einsatzplanung. Auch später sprechen wir gern mit Ihnen, sofern noch Kapazitäten frei sind.
Kostenlos & unverbindlich
Nennen Sie uns Objekt und Räumflächen. Wir sehen uns das Grundstück an und erstellen Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot für den Winterdienst-Saisonvertrag.
Kostenlos & unverbindlich – Antwort persönlich von uns.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Wir nutzen nur technisch notwendige Speicherungen. Externe Inhalte wie Chat, Bewertungen und Karten laden wir erst, wenn Sie zustimmen. Ihre Auswahl können Sie jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ im Footer ändern. Details in der Datenschutzerklärung.